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  • Die Verkehrssicherungspflicht in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

    Veröffentlicht am Dezember 14, 2009
    Abgelegt unter Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

    Auf alle Hauseigentümer kommen in der Winterzeit wieder ganz besondere Aufgaben zu, denn die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gibt die Räum- und Streupflicht auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, besonders in den Hauseingängen, den Garagen­höfen, Mülltonnenstandplätze und auf den Fußwegen vor dem Grundstück vor.

    Wer die Sicherungspflichten auf einen oder mehrere Mieter übertragen möchte, muss diese Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung festschreiben. Da Vermieter trotz allem für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind, müssen sie die Durchführung auch überprüfen. Übrigens gilt diese nicht nur im Winter, sondern ganzjährig. Hauseigentümer haften für sämtliche Sach- und Personenschäden und sollte ihre Immobilien deshalb regelmäßig überprüfen lassen.

    Mehr zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.


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